Die Wurzelspitzenresektion (WSR) ist ein Standardoperationsverfahren zur chirurgischen Zahnerhaltung. Durch die Abtragung der Wurzelspitze, Entfernung des entzündlich veränderten Gewebes und den bakteriendichten Abschluss des Wurzelkanals sollen Infektionen beseitigt werden, um den Zahn zu erhalten.
Der Zahnarzt nimmt einen solchen operativen Eingriff vor, wenn ein chronisch entzündlicher Prozess im Bereich der Wurzelspitze nicht durch eine herkömmliche Wurzelbehandlung abklingt oder eine solche nicht möglich ist, ferner wenn sich im Röntgenbild Veränderungen zeigen, die einer feingeweblichen Untersuchung und damit Gewebsentnahme bedürfen.
Weitere Indikationen für die Wurzelspitzenresektion können sein: abnorme Wurzelverhältnisse, Zahnverletzungen (z.B. Wurzelfraktur), Zysten, Tumorverdacht, Komplikationen bei der Wurzelbehandlung wie zum Beispiel Nichtaufbereitbarkeit des Wurzelkanals, nicht entfernbare, abgebrochene Wurzelkanalinstrumente, überpresstes Wurzelfüllmaterial.
Eine wichtige Voraussetzung ist, dass der Zahn erhaltungswürdig ist, das heißt nach der Operation mit einer Füllung oder Überkronung bleibend versorgt werden kann.
Nicht durchgeführt werden sollte ein solcher Eingriff, wenn der Allgemeinzustand des Patienten diesen nicht zulässt, der Zahn den Gesamtzustand des Gebisses nicht verbessert oder bereits eine weitreichende Zerstörung des Zahnhalteapparates bzw. der Wurzel eingetreten ist. In diesen Fällen ist die Extraktion des Zahnes die geeignete Therapiemaßnahme.
Wie jeder operative Eingriff erfordert auch die Wurzelspitzenresektion eine sorgfältige Aufklärung und das Einverständnis des Patienten.
Um die Form der Zahnwurzeln, den Abstand zu wichtigen anatomischen Nachbarstrukturen und den Zustand des umgebenden Knochens beurteilen zu können, ist eine aktuelle Röntgenaufnahme notwendig. Erst dann können das therapeutische Vorgehen geplant und gegebenenfalls die Vorbereitungen für zusätzliche operative Maßnahmen getroffen werden.
Außerdem sind spezielle Instrumente nötig. Ist eine Wurzelfüllung während der Operation geplant, so sollte der Zahn vorher von der Krone her aufgebohrt (Trepanation) und der Wurzelkanal erweitert werden.
Die Operation erfolgt unter örtlicher Betäubung. Zunächst durchtrennt der Zahnarzt das Zahnfleisch und die Knochenhaut. Dann schiebt er das bedeckende Weichgewebe soweit vom Knochen ab, dass dieser im Operationsgebiet frei zugänglich ist. Mit speziellen Knochenfräsen und unter sorgfältiger Kühlung erfolgt nun die Abtragung des Knochens im Bereich der Wurzelspitze.
Sowohl während als auch nach der Behandlung können Komplikationen auftreten, die nach Möglichkeit sofort vom Zahnarzt therapiert werden sollten. Ist dies nicht möglich, so ist die zügige Weiterbehandlung durch Überweisung an einen Oral-Chirurgen, Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgen oder eine entsprechende Klinik zu veranlassen.
Quelle: KVBV Kassenzahnärtliche Bundesvereinigung
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